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   BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07   

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https://dejure.org/2008,15140
BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07 (https://dejure.org/2008,15140)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2008 - IX B 208/07 (https://dejure.org/2008,15140)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - IX B 208/07 (https://dejure.org/2008,15140)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
    Klärungsbedürftig ist nach seiner Ansicht die Rechtsfrage, "ob ein Steuerpflichtiger, der nach Erlass des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 1992 IV B 3 -S 2253- 29/92 (BStBl I 1992, 434) jedoch vor Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) eine Ferienimmobilie erworben hat, zumindest bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Urteils für die Dauer der voraussichtlichen Nutzung seiner Ferienimmobilie von einem Zeitraum von einhundert Jahren ausgehen durfte und seine getroffene Disposition nach dem Grundsatz von Treu und Glauben schutzwürdig ist, weil der BFH mit vorgenannter Entscheidung seine Rechtsprechung im Hinblick auf den Prognosezeitraum in Bezug auf Ferienimmobilien geändert hat, bzw. mit dieser Entscheidung von der bisher allgemein geübten Verwaltungsauffassung abweicht".
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
    Eine Divergenz als Unterfall des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nur gegeben sein, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768).
  • BFH, 13.01.2006 - II B 55/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
    Es fehlt jedoch an Ausführungen, inwiefern diese Frage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2006 II B 55/05, BFH/NV 2006, 978, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

    Im Urteil vom 27. Juli 1999 (IX R 64/99, BStBl II 1999, 826) hat er allgemein für Vermietungseinkünfte eine Kalkulation über 50 oder gar 100 Jahre als zu spekulativ erachtet (s. auch FG Hamburg Urt. v. 9. Juli 2007 2 K 310/04, juris, ausdrücklich bestätigt durch BFH-Beschl. v. 9. Januar 2008 IX B 208/07, juris unter Tz. 2).

    Diese muss nach der "geläuterten" neueren Auffassung zum Zeitpunkt des Änderungsbescheides anders zu entscheiden sein als dies im geänderten Bescheid aufgrund der Verwaltungsvorschrift geschah, die sich inzwischen als rechtswidrig erweist (s. FG Hamburg Urt. v. 9. Juli 2007 2 K 310/04, juris, ausdrücklich bestätigt durch BFH-Beschl. v. 9. Januar 2008 IX B 208/07, juris unter Tz. 2).

    Dabei kann der von dem Urteil betroffene Sachverhalt von dem den Änderungsbescheiden zugrunde liegenden abweichen, solange die hierauf angewendeten Rechtsgedanken gleichartig und damit entscheidungserheblich waren (s. FG Hamburg Urt. v. 9. Juli 2007 2 K 310/04, juris, ausdrücklich bestätigt durch BFH-Beschl. v. 9. Januar 2008 IX B 208/07, juris unter Tz. 2).

    Nicht ausreichend ist es, wenn die Verwaltung bei vertretbarer Auslegung weiterhin bestehender Verwaltungsvorschriften ihre ursprüngliche Rechtsansicht im Einklang mit der tatsächlichen Rechtslage bei Erlass des Änderungsbescheides aufgibt (s. FG Hamburg Urt. v. 9. Juli 2007 2 K 310/04, juris, ausdrücklich bestätigt durch BFH-Beschl. v. 9. Januar 2008 IX B 208/07, juris unter Tz. 2).

    Damit entfällt auch ein Vertrauensschutz für die Annahme eines 100-Jahreszeitraums für eine Totalprognose aus § 176 Abs. 2 AO (s. FG Hamburg Urt. v. 9. Juli 2007 2 K 310/04, juris, ausdrücklich bestätigt durch BFH-Beschl. v. 9. Januar 2008 IX B 208/07, juris unter Tz. 2).

  • BFH, 09.01.2008 - IX S 22/07

    Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Hiergegen hat der Antragsteller beim Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren IX B 208/07 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und darüber hinaus begehrt, die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1996 und 1998 bis 2000 nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) insoweit auszusetzen, als die Zahllast infolge der nicht anerkannten erklärten Verluste aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung in X betroffen sind.

    Der erkennende Senat hat die Beschwerde des Antragstellers wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom heutigen Tage (IX B 208/07) als unbegründet zurückgewiesen.

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